AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma prilfish gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma prilfish ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch die Bestellung erklärt der Auftraggeber, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Wien.

Wien, Mai 2004.

Vermiet- und Zahlungsbedingungen

1 Preise

Die Angebote der Firma prilfish erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der Zwischenvermietung bzw. des Zwischenverkaufes, solange keine schriftliche Auftragserteilung einlangt. Aufträge gelten durch schriftliche Bestätigung auf unsere Kostenvoranschläge als angenommen.

Mündliche Absprachen und Auskünfte, insbesondere mit unseren Technikern, sind unverbindlich. Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.

Die Preise basieren auf den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preislisten. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort Wien und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für die Zustellung und die Abholung wird eine Lieferpauschale entsprechend der gültigen Preisliste verrechnet. Bei Zustellung und Abholung durch Botendienste werden diese Kosten weiter verrechnet.

Einer Verkürzung der vereinbarten Mietdauer muss von Seiten der Firma prilfish zugestimmt werden. Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

2 Zahlung

Die Rechnungen der Firma prilfish sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p. a. als vereinbart.

3 Reklamationen

Rechnungsreklamationen werden innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.

4 Rücktritt

Die Firma prilfish behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Schwierigkeiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten.

5 Haftung des Auftraggebers

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln.

Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen und über die gewöhnliche Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihm dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter ab Entgegennahme des Mietgegenstandes.

6 Versicherung

Eine Versicherung der Mietgegenstände ist im Mietpreis nicht inkludiert.

7 Störungen

Fällt ein Gerät infolge einer Störung aus und ist diese Störung weder vom Mieter noch von dritten Personen verschuldet, so wird die Miete diese Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zur Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Die Firma prilfish wird das Gerät entweder umgehend reparieren, oder ein adäquates Austauschgerät zur Verfügung stellen. Es steht uns auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden. Schadhafte Geräteteile (insbes. Projektorlampen) sind vom Auftraggeber zu retournieren.

8 Haftung des Auftragnehmers

Für Geräte, die der Kunde selbst beistellt, übernehmen wir keine Haftung. Die Pflicht zur Aufbewahrung von übergebenen Eingangsdaten endet zwei Monate nach Durchführung des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Verlust oder Beschädigung der uns zur Vorführung bzw. Nachbearbeitung übergebenen Eingangsdaten (div. Speichermedien wie Videokassetten, DVDs, Cds, Festplatten, USB-Sticks, Dias, u.ä.) beschränkt sich unsere Ersatzhaftpflicht auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des beschädigten oder verlorenen Materials. Für Folgeschäden kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.

9 Hilfestellungen

Beratung und nachträgliche technische Hilfestellung für die Inbetriebnahme von Geräten und Systemen, die der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich ohne technische Betreuung gemietet hat, werden mit den gültigen Stundensätzen und allfälligen Nebenkosten verrechnet. Ein Anspruch auf prompte Hilfestellung kann jedoch nicht garantiert werden.

10 Rechte

Der Auftraggeber erklärt, sämtliche Rechte für die Eingangsdaten der Vorführungen bzw. für an die Firma prilfish zur Aufbereitung oder Nachbearbeitung weitergegebenen Eingangsmedien (Musik, Video, Film, Foto, Grafik, Texte, Software etc.) zu besitzen.

Er leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige anfallende Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls die Firma prilfish damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Kunde hält die Firma prilfish diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben.